Worum geht es in diesem Artikel?
Eine Maschine oder Anlage wurde für den speziellen Anwendungsfall vom Käufer bestellt und vom Hersteller entwickelt sowie geliefert. Der „Worst Case“ im Maschinenbau ist, dass die Anlage steht und nicht wie vom Besteller gewünscht produziert. Das Problem ist, dass die Investitionssummen stets hoch sind und dem steht die technische Nichterfüllung entgegen. Das ist die Sicht des Käufers. Wenn es für den Käufer schlecht läuft, drohen auch Folgeschäden (Ausfallschaden, Pönalen, usw.). Aber liegt der Käufer mit seiner Einschätzung immer zu 100% richtig?
Lesen Sie den vollständigen Artikel jetzt und erfahren Sie, wie strategisch bei einer Rückabwicklung Maschinenkauf vorgegangen muss, wenn die Fronten verhärtet sind.
Rückabwicklung Kaufvertrag Maschine: Ein Expertenteam ist wichtig
Das Wichtigste bei solchen Problemstellungen kommt gleich zum Beginn des Artikels:
Das beste Ergebnis wird erzielt, wenn die Auftraggeberin durch
erfahrene Maschinensachverständige sowie Juristen
begleitet wird und das möglichst frühzeitig, sobald sich der Konflikt zwischen Besteller / Käufer und Hersteller / Lieferant anbahnt.
Das ist auch völlig verständlich. Der erfahrene Jurist kennt sich selbstverständlich im Vertragsrecht aus. Daraus können sich unterschiedliche Fragestellungen ergeben, die den Ablauf der technischen Feststellungen und somit die technische Beweissicherung beeinflussen.
Der erfahrene Jurist ist aber kein Maschinenexperte. Ebenso ist der Maschinensachverständige kein Jurist.
Deswegen wird das Expertenteam benötigt. Die Betonung liegt auf „Experte“. Wenn es um ein hohes Investment und die Lösung eines technisch-juristischen Konflikts geht, ist Effizienz in Kombination mit Know-how gefragt.
Wenn hier ein Auftrag zu den Themen „Rückabwicklung Kaufvertrag“ oder „Beweissicherung“ platziert wird, ist meine erste Empfehlung:
Juristische Begleitung durch Profis ist nötig.
Durch die langjährigen Tätigkeiten und etablierte Zusammenarbeiten in diesem Umfeld kann hier den Auftraggebern eine Vielzahl hervorragender Juristen zu dieser Thematik empfohlen werden.
In zwei Drittel meiner Fälle ist juristische Vertretung bereits vor mir mit dem Fall befasst. Ich werde kontaktiert und komme sozusagen hinzu.
Rechtliche Grundlagen: Rückabwicklung Kaufvertrag Maschine
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige führen keine Rechtsberatung durch. Auch deswegen ist die juristische Begleitung durch Rechtsexperten unabdingbar, wenn es um die Rückabwicklung eines Kaufvertrages geht.
Grundvoraussetzung für die Rückabwicklung eines Kaufvertrags (§ 433 BGB) ist das Vorliegen eines Mangels. Ein Mangel der Kaufsache liegt nach § 434 BGB vor, wenn die Ware nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht.
Das Vorliegen eines Mangels berechtigt den Verkäufer zur Ausübung der Sachmängelgewährleistungsrechte des § 437 BGB.
Ist die Nachbesserung wegen der Art des Mangels ausgeschlossen, weil die Sache zum Beispiel irreparabel ist, scheidet dann eine Nacherfüllung in Gänze aus.
Die rechtlichen Grundlagen für die Rückabwicklung Maschinenkauf sind zum Beispiel:
- Relevante Grundlagen des Kaufrechts (BGB §§ 433 ff.)
- Definition: Sachmangel (§ 434 BGB) – vereinbarte Beschaffenheit vs. tatsächliche Beschaffenheit,
- Pflichten des Käufers: Mängelrüge, Fristen, Mitwirkung
- Nacherfüllung,
- Rücktritt / Rückabwicklung (§ 439 BGB).
Die Ausgangslage: Das Spezifikations-Dilemma
Damit der Käufer überhaupt auf die Idee der „Rückabwicklung Maschinenkauf“ kommt, bedarf es einer fast immer üblichen und sehr ähnlichen Vorgeschichte.
Vor dem Kaufvertrag Maschine
Vor dem Abschluss eines Kaufvertrages nimmt der Käufer den Kontakt zu unterschiedlichen Herstellern auf, von denen der Käufer glaubt, diese könnten die Maschine entsprechend seinem Wunsch herstellen und liefern.
Es gibt in der Regel mehrere Treffen, in welchen der Käufer dem späteren Hersteller bzw. späteren Lieferanten seine Ideen erläutert.
Lastenheft vs. Pflichtenheft
Nahezu jeder Käufer einer Maschine, welche extra für ihn entwickelt wird, hat in irgendeiner Form etwas vorbereitet, was einem Lastenheft nahekommt. Häufig sind jedoch die dortigen Anforderungen unpräzise und unvollständig.
Eher selten legt der spätere Lieferant und Hersteller der Maschine dem Besteller und Käufer ein Pflichtenheft vor. Es ist vielmehr die Ausnahme.
Wenn der Hersteller nicht mitteilt, wie er die gestellten Anforderungen umsetzen will, ist die Folge:
Eine Interpretationslücke, was genau geschuldet ist, liegt dann vor.
Weiteres reales Problem: Das "Moving-Target"
In fast allen Fällen, die ich begleitet habe, kam es nach dem Abschluss des Kaufvertrages zu Nebenabreden. Dann wurde das eine oder andere Merkmal zwischen Käufer und Hersteller zusätzlich definiert und / oder geändert.
Auch auf dem Weg der E-Mail werden fast immer nach dem abgeschlossenen Kaufvertrag Maschine zwischen den handelnden Personen weitergehende Forderungen bzw. technische Absprachen ausgetauscht.
Diese Szenarien sind die Grundlage für den „Maschinenstreit“.
Die Eskalation: Diskrepanz der Wahrnehmung
In der Praxis erlebe ich immer wieder die gleiche „Psychologie der Eskalation“. Der Käufer ist mit dem Ergebnis der gelieferten Maschinen nicht zufrieden, weil sie zum Beispiel oft stehen bleibt (Bild 2).
Der Käufer wendet sich an den Hersteller mit der Mangelrüge und in der Regel einer umfangreichen Liste von Fehlern („Mängelliste“), die vorgetragen werden. Die Sicht des Käufers ist klar:
„Die zugesicherten Eigenschaften und die Performance werden nicht erreicht.“
Die Reaktionen des Herstellers unterscheiden sich an dieser Stelle etwas. Es gibt Hersteller, die gleich in die Nachbesserung einsteigen. Es gibt aber auch Hersteller, die sich sofort auf den Standpunkt stellen:
„Die Maschine erfüllt die Bedingungen und läuft nach dem Stand der Technik.“
Nach einigem Hin und Her fordert der Hersteller die Abnahme der Maschine und der Käufer die Rückabwicklung Kaufvertrag Maschine.
Das bedeutet, die Parteien sind in einer Sackgasse.
Kommunikation auf Sachebene ist kaum noch möglich; Emotionen überlagern technische Fakten.
Die Lösung: Sachverstand vor Aktionismus
Um diese Eigendynamik zu durchbrechen, gibt es nur eine wirksame Empfehlung, die ich Ihnen dringend ans Herz lege:
Binden Sie frühzeitig einen externen, erfahrenen forensischen Sachverständigen aus dem Maschinenbau ein.
Das gilt für Käufer, die eine mangelhafte Maschine identifiziert haben und auch für Verkäufer / Hersteller, die mit dem Vorwurf mangelhafter Lieferung konfrontiert werden.
Warten Sie nicht, bis die Anwälte bereits Schriftsätze austauschen.
Die meisten Unternehmen holen technische Sachverständige und Juristen viel zu spät gemeinsam ins Boot.
Ein gut eingespieltes Team aus einem forensischen Sachverständigen und einem Fachanwalt kann fast jede technische Thematik auf der Sachebene auf den Punkt bringen.
Das Ziel ist es,
die Deutungshoheit über die technischen Fakten zurückzugewinnen.
Die Tätigkeit bei der Rückabwicklung Kaufvertrag Maschine
Die Tätigkeit eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gliedert sich bei der Rückabwicklung Kaufvertrag Maschine in verschiedene Phasen.
Die entscheidende Frage bei jeder technischen Prüfung, Sachverständigenprüfung oder juristischen Prüfung zum Beispiel im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen Käufer und Lieferant einer Maschine ist:
Was wurde bestellt? Was wurde geliefert?
Phase 1 des Maschinensachverständigen: Die Rekonstruktion des "Soll-Zustands"
Bevor es überhaupt zu Feststellungen eines Maschinensachverständigen an der Maschine kommen kann, erfolgt bei einem erfahren Profi erst einmal Detektivarbeit.
Es muss ausgearbeitet werden, was technisch überhaupt bestellt war.
Das führt zu folgenden Schritten:
- Analyse der Kommunikation:
- Sichtung von E-Mail-Verkehr,
- Besprechungsprotokollen und
- Herausarbeiten von konkludenten Vertragsänderungen:
- Was wurde nachträglich vereinbart?
- Definition der Prüfgrundlage:
Erstellung eines konsolidierten Anforderungskatalogs aus den vielen Daten und Zusatzinformationen.
Phase 2 des Sachverständigen: Der Ortstermin und die Tatsachenfeststellungen
Nachdem das zwischen Käufer und Hersteller definierte Soll der Maschine aus Kaufvertrag, Lastenheft (Pflichtenheft), sonstiger Kommunikation, konkludenten Vertragsänderungen in Bezug auf die Technik herausgearbeitet wurde, kann nun ein Ortstermin zur Prüfung der Eigenschaften der Maschine durchgeführt werden.
Die Schritte sind
- Vorbereitung: Planung des Ortstermins unter Produktionsbedingungen.
- Der Soll-Ist-Vergleich:
- Objektive Feststellungen zum vereinbarten Soll-Zustand der Maschine, zum Beispiel:
- Taktzeiten,
- Ausbringungsmengen,
- Toleranzen,
- Verfügbarkeiten,
- usw.,
- Dokumentation des IST-Zustands.
- Herausarbeiten der Unterschiede zwischen Soll-Zustand und Ist-Zustand.
- Sofern in einem Ortstermin erkennbar, wird der Sachverständige die Ursachen für etwaige Unterschiede benennen.
- Objektive Feststellungen zum vereinbarten Soll-Zustand der Maschine, zum Beispiel:
Phase 3: Das strategische Parteigutachten (Beweissicherung)
Der Zweck des Parteigutachtens zur Beweissicherung auch bei der Rückabwicklung Kaufvertrag Maschine ist:
Die Substantiierung des Sachvortrags für die Klage.
In der Zusammenarbeit mit dem Juristen im Expertenteam ist es für den Fachanwalt die
Übersetzung „Technik“ in „Jura“.
Der Jurist wird mit einem
substantiierten Parteigutachten
die Klage für die Rückabwicklung Kaufvertrag Maschine ohne weiteres leicht begründen können.
Dabei wird der erfahrene öffentlich bestellte und vereidigte Maschinensachverständige in seinem Gutachten lediglich die Fehler, also die Abweichung zwischen Soll-Zustand und Ist-Zustand herausarbeiten, welche auch später eindeutig in einen Prozess von dem späteren Gerichtsachverständigen festgestellt und bestätigt werden können.
Genau deswegen muss auch die parteiinterne „Mängelliste“ immer kritisch intern gewürdigt und bewertet werden.
Ein Beispiel aus einer parteiinternen "Mängelliste"
In einer parteiinternen „Mängelliste“ musste ich lesen: Die Maschine schwingt stark.
Sofort stellten sich die Fragen:
- Was bedeutet in diesem Zusammenhang „stark“?
- Ist hinsichtlich der Schwingungen etwas im Lastenheft definiert oder im Pflichtenheft zugesagt?
- Wo soll durch welche Messung die Schwingung festgestellt werden?
- Was ist die eigentliche Folge der „starken Schwingung“?
Es mag sein, dass sich durch Schwingungen vielleicht Verbindungen lösen. Das sind aber in der Regel technische Hypothesen, die in einem Gerichtsverfahren schwer bis nicht nachweisbar sind, es sei denn Querschnitte brechen und man sieht es im Bruchquerschnitt.
Deswegen ist es wichtig, bei der Rückabwicklung Kaufvertrag Maschine
eindeutig feststellbare Abweichungen
in den
Vordergrund zu stellen und zu benennen.
Wenn also festgestellt wird, dass zum Beispiel die Profile bei einer Aluminiumstrangpressanlage mehrfach in einem bestimmten Zeitraum fehlerhaft gegriffen werden, sodass es zu einem Stillstand der Anlage mit notwendigem Neustart kommen muss, dann ist es eine objektive Feststellung, die jeder Gerichtssachverständige sofort bestätigen wird.
Daraus lässt sich dann auch ableiten, dass bedingt durch die Produktionsstillstände eine möglicherweise vorher definierte Verfügbarkeit nicht erreicht ist und/oder Taktzeiten nicht erreicht sind.
Lenkung des Gerichtssachverständigen
Es kommt also auf die wesentlichen Abweichungen zwischen Soll-Zustand und Ist-Zustand an, die auch ein Gerichtssachverständiger später im Auftrag des Landgerichts oder des Oberlandesgerichts feststellen kann.
Das bedeutet, dass das Parteigutachten zur Beweissicherung für die Rückabwicklung Kaufvertrag Maschine auch bedeuten muss:
Lenkung des durch das Gericht eingesetzten Gerichtssachverständigen.
Es ist daher wichtig, sich auf die wesentlichen Abweichungen zu konzentrieren, die ein Gerichtssachverständiger mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bestätigen wird.
Zum besseren Verständnis nenne ich ein Zahlenbeispiel:
Wenn „nur“ 10 sicher festzustellende Fehler vortragen und alle vom Gerichtssachverständigen bestätigt werden, dann ist das eine Quote von 100% der Bestätigung des eigenen Parteivortrags vor Gericht.
Werden 15 Fehler vorgetragen, 10 sichere Fehler und 5 unspezifische Fehler („Maschine schwingt stark“), dann bestätigt der Gerichtssachverständige sicher 10 oder vielleicht auch 11 oder 12 Fehler. Er bestätigt aber auf keinen Fall den gesamten Vortrag. Damit ist die Quote auf jeden Fall geringer. Das wird immer vom Beklagtenanwalt – zu Recht – prozesstaktisch ausgenutzt.
Phase 4: Schriftsätze des Prozessgegners prüfen
Das zuständige Landgericht wird ein bis zwei Schriftsätze zwischen den Rechtsanwälten der Parteien austauschen lassen.
Dazu benötigt der eigene Parteianwalt wieder neutralen technischen Input. In dieser Phase passiert folgendes:
- Reaktion der Beklagtenseite: Versuch der technischen Relativierung der Abweichungen zwischen Soll-Zustand und Ist-Zustand.
- Der „Ping-Pong“-Effekt: Neue Vorwürfe kommen ins Spiel und technische Hypothesen werden aufgestellt.
Hier hilft der gerichtlich erfahrene öffentlich bestellte und vereidigte Maschinensachverständige natürlich im Parteiauftrag weiter.
Phase 5: Gerichtlicher Beweisbeschluss und die Benennung des Gerichtssachverständigen
Der Sachverständige im Parteiauftrag wird den Parteianwalt beraten, wenn es um den Beweisbeschluss und die Benennung des Gerichtssachverständigen geht.
Der gerichtliche Beweisbeschluss
Das Gericht erlässt einen Beweisbeschluss. In den meisten Fällen orientiert sich das Gericht dabei am Vortrag der Klägerin und gegebenenfalls auch an der Erwiderung durch die Beklagte.
Es gibt durchaus die Möglichkeit, Einfluss auf die Fragen des Beweisbeschlusses durch das Gericht zu nehmen. Einwendungen einer Partei muss das Gericht jedoch nicht folgen.
Es ist aber so, dass manchmal Fragen im Beweisbeschluss „technisch kurios“ formuliert sind. Das ist die Folge von „Übersetzungsfehlern“. Schließlich sind auch die Richter „nur“ Juristen und keine technischen Sachverständigen. Sie formulieren dann häufig Fragen nach ihrem „technischen Verständnis“ auf juristischer Grundlage, die manchmal an der eigentlichen technische Thematik vorbeigehen. In solchen Fragen kann ein Parteianwalt nach dem
Input des Parteisachverständigen
nachträglich auf die
Änderung einiger Formulierungen im Beweisbeschluss
einwirken.
Benennung des Gerichtssachverständigen durch das Landgericht oder in zweiter Instanz durch das Oberlandesgericht
Ebenso frei ist das zuständiger Gericht mit der Benennung eines Gerichtssachverständigen. Es wird gefordert, dass öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige stets durch ein Landgericht oder Oberlandesgericht vorgezogen werden sollen.
Manchmal werden die Parteien um Vorschläge gebeten. In aller Regel werden die Parteien aber um die Zustimmung zu einem ausgewählten Sachverständigen gebeten.
Auch hier kann der Parteisachverständige eingreifen.
Wer bereits viele Jahre als Gerichtssachverständiger tätig war und ist, kennt die weiteren Maschinensachverständigen, die auch von Gerichten beauftragt werden. So kann ein erfahrener Gerichtssachverständiger in seiner Funktion als Parteisachverständiger seiner Auftraggeberin durchaus geeignete Kollegen benennen, die wieder der Parteijurist dem Gericht vorschlägt.
Schlägt das Gericht einen potenziellen Sachverständigen vor, der ungeeignet ist, die Thematik inhaltlich zu bearbeiten, kann ein erfahrener öffentlich bestellter und vereidigter Maschinensachverständiger seine Partei selbstverständlich aufgrund seiner Erfahrung darauf hinweisen. Dann kann der eigene Parteianwalt entsprechend beim Gericht intervenieren und den vorgeschlagenen Sachverständigen aus Parteisicht „ablehnen“.
Allerdings gibt es keine Gewähr, dass
das zuständige Gericht dem Parteivorschlag oder der Ablehnung durch eine Partei auch folgt.
Phase 6: Prüfung des eingegangenen Gerichtsgutachtens
Sobald das Gerichtsgutachten vorliegt, wird der Maschinensachverständige im Parteiauftrag das Gutachten inhaltlich prüfen.
Mögliche Widersprüche oder gar inhaltliche Fehler werden herausgearbeitet und dem Parteianwalt übermittelt. Der Parteianwalt wird dann gegenüber dem Gericht die etwaigen Einwände gegen das Gerichtsgutachten formulieren.
Phase 7: Verhandlung vor Gericht
Sehr häufig findet nach dem Eingang des Gerichtsgutachtens und dem Austausch eines oder mehrerer Schriftsätze der Parteianwälte wegen des Gerichtsgutachtens auch noch eine Verhandlung statt.
In fast allen Fällen möchte die Partei, für welche das Gutachten tendenziell schlecht ausging, den Gerichtssachverständigen persönlich vor Gericht befragen und diesem Zusatzfragen stellen.
In solchen Fällen sind Parteisachverständige an der Seite des Parteianwalts vor Gericht mit dabei.
Erfahrene öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, die die Situation der Befragung als Gerichtssachverständiger im Maschinenbau vor Gericht selbst sehr gut kennen, befragen dann den Kollegen mit Zustimmung des Gerichts bei allen technischen Fragen selbst. So ist es möglich, den technischen Kern der Problematik auf den Punkt zu bringen und dem Gerichtssachverständigen im Maschinenbau auf den sprichwörtlichen „Zahn zu fühlen“, falls dieser – unerwartet – bei einem vorgetragenen Punkt nicht dem eigenen Parteivortrag folgte.
Damit steigen die Chancen, auch in einer Verhandlung vor Gericht für die eigene Auftraggeberin zu punkten.
Der Faktor Psychologie: Wieso Profis unverzichtbar sind
Sowohl der Käufer als auch der Hersteller der Maschine, befinden sich in einer emotionalen besonders belastbaren Situation.
Während der Käufer die Auffassung vertritt, dass die gelieferte Maschine fehlerhaft ist, ist der Hersteller zumeist genau anderer Meinung. Wenn dann der Käufer mit der Rückabwicklung Kaufvertrag Maschine droht, wird die ganze Thematik auf eine andere Ebene gehoben.
Durch eingeschaltete Profis, also erfahrener Maschinensachverständiger und erfahrener Jurist oder Fachanwalt werden sowohl Käufer/Kläger als auch Hersteller/Beklagter, je nachdem für welche Partei man tätig ist, emotional entlastet.
Erfahrene Sachverständige und Rechtsanwälte führen den Streit auf die Sachebene zurück und somit zu einer Versachlichung der gesamten Angelegenheit.
Sind Profis am Start, wird sachlich, strategisch, effizient und zielgerichtet vorgegangen.
Dies führt in aller Regel zu der Vermeidung von emotionalem Kurzschluss.
Fazit
Die Rückabwicklung eines Kaufvertrags für eine Maschine oder gar eine komplexe Industrieanlage ist der „Worst Case“ im Maschinenbau: Hohen Investitionssummen steht oft eine technische Nichterfüllung gegenüber. Doch für den Unternehmer darf dies kein emotionaler Kampf ums Rechthaben sein, sondern ein kühl kalkuliertes Projekt.
Die Realität zeigt: Sobald die Fronten verhärtet sind, überlagern Emotionen die technischen Fakten. Die Kommunikation auf Sachebene wird unmöglich. Wer in dieser Phase auf „blinden Aktionismus“ setzt, verliert in der Regel.
Ihr Erfolg hängt von drei strategischen Säulen ab:
1. Das Expertenteam entscheidet das Spiel:
Verlassen Sie sich nicht allein auf Ihr technisches Wissen oder isolierten juristischen Beistand. Effizienz entsteht erst durch die Kombination aus einem erfahrenen forensischen Maschinensachverständigen in Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Fachanwalt. Nur dieses Tandem übersetzt technische „Fehler“ rechtssicher in juristische „Mängel“.
2. Deutungshoheit statt Verteidigung:
Das Ziel eines strategischen Parteigutachtens ist nicht nur die bloße Auflistung von Fehlern, sondern die aktive Lenkung des späteren Gerichtssachverständigen. Indem Sie frühzeitig den „Soll-Zustand“ rekonstruieren und Abweichungen objektiv nachweisen, gewinnen Sie die Deutungshoheit über die technischen Fakten zurück.
3. Versachlichung schützt Ressourcen:
Der Einsatz externer Profis nimmt die emotionale Last von den Schultern der Verantwortlichen im Unternehmen und führt den Streit auf die Sachebene zurück. Das verhindert teure emotionale Kurzschlussreaktionen und sichert Ihre Verhandlungsposition.
Die Quintessenz für Ihre Planung ist:
Eine erfolgreiche Rückabwicklung beginnt nicht vor Gericht, sondern weit davor – mit der exakten Beweissicherung und einem klaren technisch-juristischen Schlachtplan. Binden Sie frühzeitig forensische Expertise ein, um Ihre Investition zu retten.
Möchten Sie, dass basierend auf den genannten Phasen (Rekonstruktion Soll-Zustand, Ortstermin, Parteigutachten) ein Ablaufplan für Ihre Problematik erstellt wird?



