Sachverständigengutachten bei Gericht : Kosten niedrig im Maschinenbau – Wieso?

Maschinen: Wieso sind die Preise für Gutachten günstig?

Sachverständigengutachten bei Gericht : Kosten niedrig im Maschinenbau – Wieso?

Worum geht es in diesem Artikel?

Sachverständigengutachten bei Gericht im Maschinenbau spielen eine zentrale Rolle bei technischen Streitfällen – sei es zur Klärung von Ursachen, Verantwortlichkeiten oder Schadenhöhen. Besonders im gerichtlichen Kontext sind sie oft entscheidend für den Ausgang eines Verfahrens. Doch obwohl die Anforderungen an öffentliche bestellte und vereidigte Gerichtssachverständige hoch sind, stehen die ihnen zugesprochenen Honorare in einem Missverhältnis zu Tätigkeiten im Parteiauftrag.

Dieser Artikel beleuchtet, warum Gerichtsgutachten im Maschinenbau nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) häufig unterbezahlt sind, welche konkreten finanziellen und organisatorischen Hürden Sachverständige zu meistern haben und wie sich dies auf die Qualität und Verfügbarkeit von Gutachtern auswirken kann. Anhand realer Fallbeispiele und fundierter Analyse wird aufgezeigt, warum viele Sachverständige im Maschinenbau zunehmend die Tätigkeit im Gerichtsauftrag meiden und Parteiaufträge vorziehen.

Sachverständigengutachten Gericht im Maschinenbau: Wann notwendig?

Ein Sachverständigengutachten Gericht im Maschinenbau ist in verschiedenen Situationen unverzichtbar. In der Regel werden Sachverständigengutachten von drei unterschiedlichen Auftraggebern beauftragt:

  • Industrieunternehmen bzw. Wirtschaftsunternehmen: beauftragen aus unterschiedlichen Anlässen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Es kann sich um Fragestellungen bei der Anbahnung einer technisch-rechtlichen Auseinandersetzung handeln. Es kann auch nach dem Eintritt eines technischen Problems oder bei der Klärung von technischen Aspekten sein, wenn das Unternehmen mit technisch-rechtlichen Vorwürfen konfrontiert wird.
  • Versicherungen beauftragen in der Regel nach dem eingetretenen Schadenfall. Oftmals geht es dabei um die Kernpunkte der Ursache, Verantwortlichkeit und der Schadenhöhe.
  • Gerichte beauftragen, wenn ein Beweisbeschluss existiert und technische Fragestellungen im Bereich Maschinenbau, Maschinen und technisch verwandten Bereichen verbindlich im Rahmen eines Rechtsstreits oder eines selbstständigen Beweisverfahrens geklärt werden sollen.

Einen Überblick über einige Themen finden Sie hier:

Maschinengutachten
Unterschiedliche Aufgabestellungen für verschiedene Auftraggeber

Gutachten Preise im Gerichtsauftrag nach JVEG im Maschinenbau

Die Kosten für Sachverständigengutachten für Gerichte werden nach JVEG berechnet.

Das JVEG ist ein deutsches Gesetz, das die Vergütung und Entschädigung von Personen regelt, die im Rahmen der Justiz tätig sind, insbesondere von Sachverständigen, Dolmetschern, Zeugen und anderen Personen, die im Auftrag der Justiz tätig werden.

Das JVEG legt die Grundsätze und Regeln für die Vergütung dieser Personen fest, die beispielsweise als Gutachter vor Gericht auftreten, als Zeugen aussagen oder als Dolmetscher fungieren.

Es enthält detaillierte Bestimmungen über die Höhe der Vergütungen, Reisekosten, Auslagen und andere Aspekte, die bei der Entschädigung von Personen im Rahmen der Justiz berücksichtigt werden müssen.

Sachverständigengutachten Gericht Maschinen
Bild 1: Ladung als Sachverständiger bei Gericht.

JVEG

Das aktuelle JVEG ist aus dem April 2025 und wurde am 1. Juni 2025 in Kraft gesetzt. Die Justiz hat einen sogenannten „Justizrabatt“ in Höhe von 5 % berücksichtigt, mit der Begründung, dass der Staat „ein guter Auftraggeber“ ist.

Der Gesetzgeber wünscht, dass Sachverständige ihren Zeitaufwand minutengenau abrechnen.

Stundensätze „Kosten Sachverständigengutachten Gericht“

Die Kosten für Sachverständigengutachten Gericht im Maschinenbau basieren also auf zu niedrigen Stundensätzen.

Die unterschiedlichen Stundensätze für die vielen Sachgebiete enthält die „Anlage 1 zur § 9 Abs. 1 Satz 1 JVEG“.

Stundensatz „Maschinen und Anlagen“

Nach Ziffer 24.4 beträgt inklusive des Justizrabatts der seit Juni 2025 gültige Stundensatz netto 142,00 €. Der Satz ist deutlich geringer als bei Parteigutachten für die Industrie, Wirtschaftsunternehmen und Versicherungen.

Weitere Kosten

Vergütet werden weiterhin:

  • Fahrtkostenersatz,
    • Kilometerpauschale bei Reisen mit dem eigenen oder gemieteten Pkw,
    • Parkentgelte,
  • Bahn für die Benutzung der 1. Wagenklasse und aller damit zusammenhängenden Kosten sowie die Kosten bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln;
  • Hotelkosten, sofern eine auswärtige Übernachtung notwendig ist;
  • Ersatz für sonstige Aufwendungen wie
    • Kosten notwendiger Vertretungen und notwendiger Begleitpersonen,
    • Anfertigung von Kopien und Ausdrucken,

Preissteigerungen und JVEG

Abbildung 1 zeigt die Steigerungen der Verbraucherpreise unter Bezugnahme auf die Daten des Statistischen Bundesamtes für Verbraucherpreise in Deutschland (© Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025 | Stand: 10.07.2025 / 08:03:45).

Abbildung 1: Steigerung der Verbraucherpreise in Bezug auf die Basis 2020.

Man sieht, dass die Verbraucherpreise und damit verbunden natürlich auch Preissteigerungen für Büro, Personal und Nebenkosten seit 2021 signifikant gestiegen sind und zwar in Bezug auf die Basis 2020, vergleichbar mit dem Jahresbeginn 2021 um über 20 %.

Der Stundensatz für Gerichtssachverständige aus dem Maschinenbau betrug vor der Änderung mit Wirksamkeit vom 1. Juni 2025 netto 130,00 €. Mit der Änderung des JVEG wurde dieser Stundensatz um netto 12,00 € angehoben. Das entspricht einer Erhöhung um 9 %. Die tatsächliche Erhöhung der Verbraucherpreise ist mehr als doppelt so hoch.

Gerichtssachverständige aus dem Maschinenbau arbeiten damit im Gerichtsauftrag im Verhältnis zu den realen Preissteigerungen für weniger Honorar als noch vor vier Jahren.

Zusammenfassung Gerichtsstundensatz

Der Gerichtsstundensatz nach JVEG für Gerichtsgutachter im Maschinenbau wurde zwar angehoben, jedoch nicht in dem Maße, in welchem es seit der letzten Anhebung im Jahr 2021 reale Preissteigerungen gab. Die Tätigkeit für Sachverständige im Auftrag des Gerichtes ist daher nach wie vor im Vergleich zu Beauftragungen im Parteiauftrag (Industrie, Wirtschaft in Unternehmen, Versicherungen) weniger attraktiv.

Aus diesem Grund machen die meisten Sachverständigen auch vom Antrag auf erhöhten Stundensatz nach JVEG § 13 Abs. 1 bzw. Abs. 2 beim Auftrag „Sachverständigengutachten Gericht“ gebrauch oder sind primär für Wirtschaftsunternehmen, Industrieunternehmen und Versicherungen tätig.

Kostenschätzung durch das Gericht ist fast immer falsch

Ein Gutachten mit Ortstermin im Maschinenbau und/oder bezüglich einer Maschinenproblematik kann im Gerichtsauftrag für ein Landgericht oder ein Oberlandesgericht

nicht für brutto 3.000,00 €

erstattet werden.

Preise Gutachten Gericht Maschinenbau
Abbildung 2: Auszug aus dem Beweisbeschluss eines Gerichtsauftrages.

Für Amtsgerichte stellt sich diese Problematik nicht, da Rechtsstreitigkeiten im Bereich des Maschinenbaus in der Regel einen Streitwert von mehr als 5.000,00 € haben, sodass ein Rechtsstreit vor dem zuständigen Landgericht stattfinden muss und Amtsgericht gar nicht erst infrage kommt.

Wesentliche Kostenfaktoren beim Sachverständigengutachten Gericht

Gerichte holen einen Kostenvorschuss von den Parteien immer inklusive der Umsatzsteuer ein. Das bedeutet im Beispiel noch nach Abbildung 2, dass der für den Gerichtssachverständige maßgeblichen Nettobetrag bei 19 % Umsatzsteuer lediglich beträgt netto 2.521,00 €.

Notwendige Arbeitsschritte im Gerichtsauftrag für Gerichtssachverständige

Gerichtssachverständige müssen bei der Beauftragung durch ein Gericht in jedem Fall folgende Schritte ausführen:

  1. Lesen der Akte und Prüfung, ob der Gutachtenauftrag erledigt werden kann.
  2. Prüfung, ob der eingeholte Kostenvorschuss ausreicht, was ohne vorherige Rücksprache zwischen dem Gericht und dem Sachverständigen fast nie der Fall ist.
  3. Organisation eines Ortstermins mit
    1. fristgerechter Ladung der Parteien zum Termin,
    2. gegebenenfalls Anforderung von Zusatzinformationen,
    3. Studium dieser Zusatzinformationen vor dem Ortstermin und
    4. inhaltliche Vorbereitung des Ortstermins unter Bezugnahme auf die Fragen des Beweisbeschlusses.
  4. Anreise und Abreise zum Ortstermin, gegebenenfalls mit Hotelübernachtung.
  5. Durchführung des Ortstermins.
  6. Dokumentation des Ortstermins.
  7. Beantwortung der Fragen des Beweisbeschlusses unter Berücksichtigung der Erkenntnisse des Ortstermins und gegebenenfalls auch noch Recherche zu einigen Aspekten der Fragen des Gerichts.
  8. Fertigstellung des schriftlichen Gutachtens mit Korrekturlesen.
  9. Entweder Versand des Gutachtens in der gewünschten Anzahl der Originale oder aber – glücklicherweise mittlerweile möglich – elektronische Übermittlung des Gutachten über das Justizportal.

Darüber hinaus muss berücksichtigt werden, dass im Gerichtsauftrag stets ein hoher administrativer Aufwand entsteht. Beide Parteien müssen immer gleichzeitig informiert werden. Informationsfluss muss immer in sämtliche Richtungen (Klägerin, Beklagte, Gericht) gewährleistet sein, um später nach der Fertigstellung des Gutachtens als gerichtlicher Sachverständiger nicht angreifbar zu sein.

Wenn man sich den Ablauf, welcher für Gerichtsgutachten nötig ist, vorstellt, kann auch ein Laie schon erkennen, dass ein Gutachten im Maschinenbau in nahezu allen Fällen nicht für brutto 3.000,00 € möglich ist.

Bei dem im obigen Beispiel eingeholten Kostenvorschuss würde dies ohne die Berücksichtigung von Nebenkosten, Reisekosten, Hotelkosten, sonstige Nebenkosten insgesamt lediglich 17 Arbeitsstunden bedeuten.

Im obigen Beispiel waren jedoch allein schon 18 Fragen des Beweisbeschlusses zu beantworten. Da in Gerichtsgutachten die Fragen des Beweisbeschlusses nicht einfach und simpel mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden können, sondern vielmehr substantiiert beantwortet werden müssen, wird klar, wie unrealistisch der eingeholte Kostenvorschuss im obigen Beispiel ist.

Problematik für Parteien

Ein zu niedriger erster Kostenvorschuss, welcher vom Gericht eingeholt wird, kann für Parteien problematisch sein. Sachverständige weisen in der Regel vor der Aufnahme der Tätigkeit und nach dem Lesen der Akte, was natürlich kostenpflichtig ist, darauf hin, welcher Kostenvorschuss nötig ist.

Wüssten die Parteien jedoch im Vorfeld möglichst genau, mit welchen Kosten zu rechnen ist, würde manch ein Rechtsstreit verglichen werden und zwar ohne Sachverständigengutachten im Gerichtsauftrag.

Beispiele: Honorarkürzungen bei Gericht

Gerichte kürzen häufiger Honorarrechnungen von Sachverständigen im Gerichtsauftrag. Ich hatte schon so manches „nette“ Telefonat mit Kostenbeamten.

Beispiel 1: Kürzungen durch Kostenbeamte nach Sachverstgändigengutachten Gericht

Seit ca. 2 Jahren ist es möglich, Gutachten elektronisch an die Behörden zu übermitteln. Das macht das Arbeiten effizienter. Bis zu dieser Möglichkeit wünschten die Gerichte immer eine bestimmte Anzahl von Originalen des Gutachtens. Damit verbunden waren Nebenkosten für die Anzahl der Bilder, die Anzahl der Seiten und auch die geschriebenen Zeichen.

Es war der Vergangenheit durchaus „spannend“, wie Kostenbeamte mit den Regelungen im JVEG zu den Nebenkosten umgingen. Das war teilweise von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Ich habe zum Beispiel einmal einen Anruf eines Kostenbeamte bekommen. Er teilte mit, es müssten 1,60 € für Porto abgezogen werden, weil diese Portokosten des einen Briefes nicht berücksichtigt werden können. Am Ende wurde das Ganze schriftlich begründet und auf dem Postweg verschickt.

Das war sicherlich insgesamt teurer als die ursprünglichen Kosten in Höhe von 1,60 €.

Beispiel 2: Billiges Sachverständigengutachten Gericht aus dem Maschinenbau

Es ist immer so, dass Gerichte mit der Beauftragung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens am Ende des Beweisbeschlusses mit der Auftragserteilung auf den eingeholten Vorschuss hinweisen (Abbildung 2).

Im Juli 2024 erhielt ich die Ladung zu einer Verhandlung mit der Formulierung „Erläuterung des Sachverständigengutachtens“. Der Termin ging klar aus der Ladung hervor. Es gab keinen expliziten Hinweis auf den Kostenvorschuss in der Ladung zur Verhandlung. Das ist auch mit der Erfahrung von 25 Jahre als Gerichtssachverständiger normal.

In der Vorbereitung zu einer Verhandlung zur Erläuterung des Sachverständigengutachtens sind folgende Schritte nötig:

  1. Erneutes Einlesen in den Fall.
  2. Lesen der Schriftsätze der Rechtsanwälte der Parteien des Rechtsstreits.
  3. Vorbereiten auf die teilweise neuen aufgeworfenen Fragen in den Schriftsätzen der Rechtsanwälte.
  4. Erneute Einarbeitung in den Beweisbeschluss, welcher Grundlage für das schriftliche Gutachten war.
  5. Anreise zur Verhandlung, die Zeit der Verhandlung und die Abreise der Verhandlung.
    1. Teilweise kommt es auch noch zu Übernachtungskosten, wenn der Verhandlungsort nicht an einem Tag mit Anreise und Abreise erreichbar ist oder die Verhandlung sehr früh terminiert ist.

Weder in einer Ladung noch an anderer Stelle zur Erläuterung eines Gutachtens war bislang jemals ein Kostenvorschuss für die Verhandlung in meinen Fällen erwähnt. Mein Kollegenkreis hat so etwas auch noch nie erlebt. Noch nie gab es bei mir nach der Abrechnung der Kosten nach einer Verhandlung irgendwelche Probleme mit anderen Gerichten. Der Normalfall bislang so: Als Gerichtssachverständiger bereitet man sich bei einer Ladung zu einer Verhandlung vor, fährt hin, für die Verhandlung durch, fährt zurück und rechnet den entstandenen Aufwand nach JVEG ab.

Im vorliegenden Fall wurde das Honorar von brutto 2.172,63 € auf brutto 800,00 € gekürzt.

Die Begründung des Bezirksrevisors, des Landgerichtes sowie nach meiner Beschwerde auch des zuständigen Oberlandesgerichtes in Hamm war:

.Mit Terminverfügung vom 17. Juli 2024 ist der Sachverständige zur Erläuterung seines Sachverständigengutachtens geladen worden. Der Klägerin ist aufgegeben worden, für den Sachverständigen einen Auslagenvorschuss in Höhe von 800,00 € einzuzahlen. Dipl.-Ing. Flammer hat sein Gutachten in der mündlichen Verhandlung am 31. Januar 2025 erläutert und hierfür am 1. Februar 2025 Kosten von insgesamt brutto 2.172,63 € berechnet. Mit Schreiben vom 13. Februar 2025 hat der Bezirksrevisor als Vertreter der Landeskasse beantragt, die Vergütung des Sachverständigen für seine Gutachtenerläuterung am 31. Januar 2025 auf lediglich 800,00 € festzusetzen. Zur Begründung hat er ausgeführt, es liege eine erhebliche Überschreitung des Auslagenvorschusses vor, auf die der Sachverständige pflichtwidrig nicht hingewiesen habe.

Das Landgericht Arnsberg weist im Beschluss vom 22. April 2025 darauf hin, dass in der Terminverfügung ausdrücklich darauf hingewiesen worden sei, dass für den Sachverständigen 800,00 € einzuzahlen sind. Tatsächlich existierte diese Verfügung. Für mich richtete sich diese an die Parteien und nicht an mich, zumal es eine gesonderte Ladung für mich zur Erläuterung des Sachverständigengutachtens mit allen notwendigen weiteren Daten (Ort, Zeit) gab.

Tatsächlich wurde die Verfügung hier gleich mehrfach übersehen. Das ist auch dem Papieraufwand in der Zusammenarbeit mit diesem Landgericht geschuldet. Trotz der Möglichkeit, elektronisch zu versenden, schickte das Gericht herkömmliche Post mit viel Beiwerk. Da hier jedoch vorher

noch nie

bei einer Ladung zu einer Verhandlung ein Kostenvorschuss bei den zurückliegenden Gerichtsfällen aufgeführt war, war hier auch entsprechend diesbezüglich keine Sensibilität gegeben. Das sollte am Ende zum Nachteil werden.

Es gab keinen Hinweis darauf, dass ich als Sachverständiger irgendetwas veranlassen muss, wenn ich entsprechend der Ladung vor Gericht erscheine.

Wäre ein expliziter Hinweis in der Ladung auf Prüfung eines Kostenvorschusses und eine klare Information des Gerichts erfolgt, wie beim Auftrag eines schriftlichen Gerichtsgutachtens im Beweisbeschluss wäre es hier selbstverständlich sofort aufgefallen, dass es nicht möglich ist, für 800,00 € brutto zu diesem Termin zu erscheinen.

Es war erforderlich, den Termin vorzubereiten, sich in den Sachverhalt einzuarbeiten, von Hannover nach Arnsberg und wieder zurück zu reisen. Infolge des frühen Termins im Januar 2025 und der Wetterverhältnisse war sogar eine Übernachtung notwendig.

Es ist sogar bereits völlig unmöglich, für brutto 800,00 € für eine Verhandlung als gerichtlicher Maschinensachverständiger unter Bezugnahme auf das JVEG von Hannover nach Arnsberg und zurück zu reisen.

POSWasStundenMinuten Betrag
1Fahrtkosten PKW 179,76 €
2Hinfahrt243 353,17 €
3Rückfahrt243 353,17 €
netto 886,09 €
Umsatzsteuer19% 168,36 €
Brutto1.054,45 €

Da Sachverständige grundsätzlich nach Aufwand bezahlt werden, kann es sich kein Berufssachverständiger leisten, Honorar zu verschenken, da Zeit nur einmal verkauft werden kann und Sachverständige eben nicht wie zum Beispiel die Rechtsanwälte in Abhängigkeit des Streitwerts honoriert werden.

Deswegen hat jeder Sachverständige, der diese Tätigkeit hauptberuflich ausübt, ein großes Interesse daran, seine Zeit auch vergütet zu bekommen. Schließlich müssen auch Mitarbeiter und Bürokosten finanziert werden.

Die Problematik im vorliegenden Fall stellt sich für mich eindeutig so dar:

  • Es war nicht erkennbar, dass lediglich 800,00 € zur Verfügung standen und
  • eine Aufforderung zur Prüfung eines etwaigen Kostenvorschusses gab es seitens des Gerichts nicht.

Dennoch sahen das betreffende Landgericht und das zuständige Oberlandesgericht Hamm als Beschwerdegericht den Sachverhalt anders.

Im vorliegenden Fall habe ich in Bezug auf Zeitaufwand und Reisekosten am Ende einen Stundensatz gehabt, der durch die Kürzungen geringer war als die Kosten, die unser privater Klempner bei einer Sanierung für seinen Auszubildenden für Hilfstätigkeiten berechnet.

Das war eine bittere Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Gerichten.

Wenn also grundsätzlich die Stundensätze bei Gericht niedriger sind als im Parteiauftrag für Unternehmen und dann auch teilweise signifikante Kürzungen (im vorliegenden Fall 63 %) durch Kostenbeamte vorgenommen werden, stellt sich sehr wohl die Frage, ob die Tätigkeit im Gerichtsauftrag für Berufssachverständige im Maschinenbau wirklich Sinn macht. Berufssachverständige sind Unternehmer und haben ein Interesse daran, dass der Aufwand angemessen vergütet wird.

Gerichtsaufträge können Spaß machen, wenn es inhaltlich eine spannende (technische) Thematik ist. Durch Kostenkürzungen kann jedoch auch bei einer interessanten Thematik jeder Spaß vergehen.

Ich habe gelernt, in Zukunft bei

jeder Tätigkeit für Gerichte

also jetzt insbesondere auch bei der

Ladung zu Verhandlungen,

eine Kostenschätzung vor dem Termin an das Gericht zu schicken und dann auch erst die Mitteilung des Gerichts abzuwarten, dass auch für eine Ladung zur Verhandlung ein notwendiger Kostenvorschuss eingezahlt wurde.

Fazit und Schlussgedanken

Der Artikel beleuchtet fundiert und kritisch die Kostenstruktur für Sachverständigengutachten im Maschinenbau, wenn diese im Auftrag eines Gerichts erstellt werden. Er zeigt auf, dass die Vergütung nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) deutlich unter den marktüblichen Honoraren liegt, wie sie etwa von Industrieunternehmen oder Versicherungen gezahlt werden.

Ein zentrales Problem liegt in der pauschalen und häufig unrealistisch niedrigen Kostenschätzung der Gerichte, die im Widerspruch zu dem tatsächlichen Arbeitsaufwand eines Sachverständigen im Gerichtsauftrag steht. Anhand eines konkreten Fallbeispiels mit erheblichen Kostenkürzungen beim Sachverständigengutachten Gericht wird deutlich, wie missverständlich Kommunikation zwischen Gericht und einem öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter sein kann und welche finanziellen Risiken sich daraus ergeben.

Der Artikel macht deutlich: Trotz steigender Lebenshaltungs- und Betriebskosten blieb die Anhebung der Gerichtsstundensätze hinter den Preissteigerungen zurück. Gleichzeitig nehmen bürokratische Hürden zu und es kann zu Honorarkürzungen durch Gerichte kommen. Diese Umstand macht die Tätigkeit für Sachverständige im Gerichtsauftrag aus dem Maschinenbau zunehmend unattraktiv.

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